Ehrenmitglieder

Zu Ehrenmitgliedern können auf Vorschlag des Vorstandes und der Mehrheit der früheren Präsidenten (Vorsitzenden) der DGaaE hervorragende Wissenschaftler mit besonderen Verdiensten um die Entomologie ernannt werden.

Die Mitglieder der Gesellschaft werden um Vorschläge gebeten.

Die Ernennung erfolgt durch den Präsidenten. [§3 Abs. 1(c) der DGaaE-Satzung]